Originaltext, siehe: www.blindspot-im-dialog.de
Der Dialog im Dunkeln- Verein zur Förderung der sozialen Kreativität e.V. schreibt zum zweiten Mal einen Kurzfilmwettbewerb aus:BL!NDSPOT 2
Unsichtbares sichtbar machen
Der Kurzfilmwettbewerb 2006
"MAN DARF SEINEN AUGEN NICHT MEHR TRAUEN" Paul Virilio
Das Thema
soll den Filmern den Impuls für die Annäherung an eine andere Wahrnehmungswelt geben,
fordert auf, anders zu sehen und sich dem doch eher ungewöhnlichen Thema kreativ zu nähern.
Gesucht werden Filme der Genres Dokumentarfilm, Animations- Experimentalfilm, Kurzspielfilm und Musikvideo, die sich mit der Wahrnehmung in Bezug auf folgende Schwerpunkte befassen:
Raum (Geschwindigkeit, Dimensionen, Mobilität),
Zeit (Alter-Jugend, Tag-Nacht, Arbeitszeit-Freizeit) und
Werte (Schönheit, Mode, Marken)
Die Idee zu diesem non-visuellen Thema einen Wettbewerb auszuschreiben, entstand auf die Frage hin, welche Vorstellungsbilder sich während des Besuches der Ausstellung Dialog im Dunkeln, in der die Besucher in völliger Dunkelheit der Alltagswelt nachgestellte Lebensräume durchlaufen, entstehen. Die Erfahrung der Dunkelheit und des Wegfalls des visuellen Inputs wirft Fragen auf: Welche Bilder entstehen im Kopf, losgelöst von den bekannten, gesehenen Formen und Farben? Gibt es die Möglichkeit, sich als Sehender auszumalen, wie sich Blinde ihre Umwelt vorstellen? Inwiefern verändert sich beispielsweise der Schönheitsbegriff, wenn der für uns so wichtige visuelle Input wegfällt? Wie stellen sich blinde Menschen ihre Umwelt vor? Wie träumen sie? Können Texturen und Farben in der Vorstellung über die gewohnten Erscheinungsformen heraus noch weiter entwickelt werden?
Der Filmwettbewerb soll das Rätsel lösen. Zunächst könnte man sich fragen, was Blindheit und nicht sehen mit Film zu tun hat. Wie absurd ist es, einen Filmwettbewerb auszuschreiben, bei dem es um Blindheit geht? Die nahe liegende Umsetzung eines solchen Erlebnisses wäre ein Schwarzfilm mit Vertonung in Dolby Surround. Uns interessieren aber vielmehr die inneren Bilder, denn physisch nichts zu sehen bedeutet nicht, nichts zu sehen.
Unser Sonderpreis
Das Besondere an unserem Kurzfilmwettbewerb ist der Sonderpreis für das beste gemischte (sehend- nicht sehende) Team. Der Aufruf zum gemeinsamen Filmemachen soll eine Brücke zwischen Sehenden und Blinden schlagen. Die beim letzten BL!NDSPOT Wettbewerb besonders in gemischten Teams entstandenen Arbeiten waren sehr beeindruckend und haben gezeigt, das ein gemeinsames filmerisches Arbeiten möglich ist. Die Filmer können sich ein weiteres Mal von der Lebenssituation blinder Menschen inspirieren lassen und dadurch eine anderes sehen entwickeln.
Wir helfen gerne Kontakte zu Blinden herzustellen.
Die Filme und Videos dürfen die Länge von 15 Minuten nicht überschreiten.
Die diesjährige Jury steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Deadline ist der 15. Februar 2006
Die Kinopremiere findet am 25.03.06 im Metropolis Kino in Hamburg statt.
Hintergrund der Initiative
"Dialog im Dunkeln - Verein zur Förderung der sozialen Kreativität e.V." unterstützt Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung anstreben. Innovative Kulturprojekte wie "Dialog im Dunkeln" sollen zur Verbesserung der Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Sie sind Plattformen zur vorurteilsfreien Begegnung von behinderten und nicht behinderten Menschen.
Mit dem Themenschwerpunkt Wahrnehmung und seiner kreativen Umsetzung wünschen wir uns eine Sensibilisierung für Wahrnehmungswelten von blinden Menschen. Wir hoffen damit einen integrativ- kreativen Prozess zu initiieren, in dem behinderte und nicht behinderte Menschen voneinander lernen können.
Wettbewerb / Wettbewerbsbedingungen
1-Teilnehmer Teilnehmen können alle Film- und Videoschaffenden, sowie Studenten der Fachbereiche Film, visuelle Kommunikation und neue Medien. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sehende Arbeitnehmer der Veranstalter. Die Teilnahme ist kostenlos.
2-Kriterien Kriterien für die Vergabe der Preise sind die künstlerische Qualität, die eigenständige Bild- und Tonsprache, die Originalität und die künstlerische und soziale Kreativität in der Umsetzung des Themas.
3-Fachjury Eine unabhängige Fachjury vergibt fünf Preise. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit in anonymisierter Form. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4-Preise Es werden Preise im Gesamtwert von 5000,- Euro vergeben. Ein Sonderpreis wird an das beste gemischte (sehend-nichtsehende) Team vergeben.
5-Preisverleihung Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Kinopremiere in Hamburg im März 2006 statt.
6-Einsendungen Anmeldeformulare stehen ab August 2005 unter www.blindspot-im-dialog.de als download zur Verfügung. Jeder Teilnehmer darf für den Wettbewerb insgesamt höchstens zwei Arbeiten der Genres Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Kurzspielfilm, Animation und Musikvideo einreichen. Die Sprache der Dialoge muss deutsch oder englisch sein. Mit Rücksicht auf unsere blinden Zuschauer, können die Filme nicht untertitelt werden. Die Länge der Beiträge darf 15 Minuten nicht überschreiten. Die eingereichten Beiträge dürfen keine werblichen Inhalte besitzen. Als Sichtungskopien können VHS-Bänder und DVD s eingereicht werden. Die möglichen Formate der Vorführkopien sind Beta SP, VHS, 16mm, 35mm und DVD. Sollten Sie bis zum 28. Februar 2006 keine Antwort von uns erhalten haben, so ist Ihr Film leider nicht für den Wettbewerb ausgewählt worden. Einen Ablehnungsbescheid für jeden eingesandten Film können wir leider nicht verschicken.
7-Einsendeschluss Anmeldung und Eingang der Sichtungskopien (VHS oder DVD) muss mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen offiziellen Anmeldeformular (dies beinhaltet eine detaillierte Dokumentation mit kurzer Inhaltsangabe, die vollständige Filmo- Biographie des Regisseurs, mind. 2 Standfotos aus dem Film sowie eine vollständige Stabs- und Darstellerliste) bis zum 15. Februar 2006 ( Es gilt das Datum des Poststempels) erfolgen an:
BL!NDSPOT 2
Unsichtbares sichtbar machen - Dialog im Dunkeln
Verein zur Förderung der sozialen Kreativität e. V.
Alter Wandrahm 4
20457 Hamburg
Kontakt: info@blindspot-im-dialog.de
Tel.: 040 309 634-69
Fax: 040 309 634-64
8-Verpflichtungen des Einsenders Der Einsender versichert, dass alle Rechte gegenüber Dritten am Film Beteiligten, geklärt und vorhanden sind. Dies gilt ebenfalls für die Rechte der im Film verwendeten Musik, Ausschnitte aus anderen Filmen sowie Fotografien. Soweit der Veranstalter auf Grund eines Verstoßes hiergegen von einem Dritten in Anspruch genommen werden sollte, stellt der Einsender den Veranstalter von allen diesbezüglich entstehenden Schadensersatzansprüchen frei. Der Einsender des eingereichten Films / Videos willigt ein, dem Veranstalter die Rechte für nicht gewerbliche Vorführungen und für die Weitergabe von Ausschnitten von maximal 3 Minuten an die Sponsoren des Kurzfilmwettbewerbs freizugeben, sowie an die berichterstattende Presse und TV- Sender, falls der Film für den Wettbewerb ausgewählt wird. Zudem verpflichtet sich der Einsender, dem Veranstalter eine kostenfreie Kopie des eingereichten Films / Videos im angeforderten Vorführformat (s.o.) zur Verfügung zu stellen. Die Vorführkopie muss zum angegebenen Wettbewerbstermin in ihrer Endfassung vorliegen. Nachträgliche Veränderungen / Bearbeitungen können nicht berücksichtigt werden. Der Einsender erklärt sich einverstanden, dass sein für den Wettbewerb ausgewählter Film auf einer DVD, als Wettbewerbskatalog dokumentiert wird und dem Veranstalter gestattet, diese DVD bei hausinternen, nichtkommerziellen Screenings, im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Dialog im Dunkeln, zu verwenden.
9-Versand Die Kosten des Versands der Sichtungskopie sowie der Hin- Versand der Vorführkopie gehen zulasten des Einsenders. Rücksendungen der Sichtungskopien erfolgen nur mit Beilage eines ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlags. Alle Einreichungen aus dem Ausland müssen auf der Verpackung mit der Zollerklärung: „Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert „/„No commercial value for cultural propose“ versehen sein. Sendungen außerhalb der EU sind eine Pro-forma-Rechnung über maximal 10 US $ (keinesfalls über den eventuell höheren Herstellungswert) beizulegen. Kosten, die aufgrund falscher Deklaration entstehen, werden dem Absender in Rechnung gestellt. Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes trägt der Einsender. Das Eigentum an allen nicht zurückgesendeten Filmkopien geht auf den Veranstalter über.
10-Sonstiges Filmkopien sind während des Festivals mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach Rücksendung geltend zu machen. Dieses Reglement ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Wettbewerbsleitung des Veranstalters. Die unterschriebene Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb BL!NDSPOT 2 gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Die Wettbewerbsleitung des Veranstalters hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln, sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
11-Einverständniserklärung Der Einsender erkennt mit seiner Unterschrift die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an.
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© Sandra Uschtrin | Uschtrin Verlag | 2010
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